Barrierefreie Wahlen in Luxemburg – Leichte Sprache, Wahlrecht und Maßnahmen für Inklusion
Weil jeder wählen können muss
Wählen ist ein Grundrecht. Aber was ist, wenn Wahlunterlagen zu kompliziert sind? Wenn das Wahllokal nicht barrierefrei ist? Wenn man die Prozedur nicht versteht? In Luxemburg wird viel getan, damit jeder seine demokratischen Rechte ausüben kann.
Warum ist Barrierefreiheit bei Wahlen so wichtig?
Laut Artikel 29 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) muss der Staat dafür sorgen, dass der Zugang zu den Wahlen erleichtert wird – unter anderem durch barrierefreie Verfahren.
Wenn Menschen mit einer Behinderung wählen, können sie ihre politischen Rechte effektiv ausüben und auf diese Weise auch indirekt Entscheidungen beeinflussen, von denen auch sie betroffen sind.
Was macht Luxemburg für barrierefreie Wahlen?
Die luxemburgische Regierung hat zusammen mit verschiedenen Partnern eine ganze Reihe von Maßnahmen eingeführt, um Wahlen barrierefrei zu gestalten:
Informationen in Leichter Sprache
Check Politik – Wahlhefte in Leichter Sprache
Das Zentrum für politische Bildung (ZPB) und Klaro arbeiten bereits seit 2017 zusammen, um Wahlinformationen in Leichter Sprache zu veröffentlichen.
„Check Politik“ ist eine Heftreihe mit Inhalten in leichter Sprache. Das Ziel ist es, Informationen zu politischen und sozialen Themen einem breiten Publikum zugänglich zu machen und so möglichst viele Menschen zur Ausübung ihres Wahlrechts zu ermutigen.
Für die Parlamentswahlen 2023 wurde die Ausgabe „Le Luxembourg élit son parlement“ aktualisiert. Dieses Heft bietet in leichter Sprache Basisinformationen zu den Parlamentswahlen.
Das Heft ist auf Deutsch, Französisch und Englisch verfügbar und kann auf www.zpb.lu oder www.elections.public.lu heruntergeladen werden.
Leicht verständliche Wahlanweisungen
Im Hinblick auf die Parlamentswahlen hat das ZPB leicht verständliche Wahlanweisungen auf Deutsch und auf Französisch erstellt. Diese Publikation beschreibt die verschiedenen Möglichkeiten, den Stimmzettel richtig (gültig) auszufüllen.
Die Gemeinden können diese an ihre Bürger verteilen oder im Gemeindeblatt und auf ihrer Webseite veröffentlichen.
Einberufung in Leichter Sprache
Die Einberufung und die Anweisungen für die Wähler werden vom Kompetenzzentrum für Leichte Sprache „Klaro“ in Leichter Sprache verfasst.
Physische Barrierefreiheit
Broschüre „Accessibilité des bureaux de vote“
Einer der wichtigsten Grundsätze der UN-Konvention ist die volle und wirksame Beteiligung und Einbeziehung in die Gesellschaft. Daher ist es notwendig, den Zugang von Personen mit eingeschränkter Mobilität zu den Wahllokalen zu garantieren.
Die Broschüre „Accessibilité des bureaux de vote“ (auf Französisch), die von Info-Handicap in Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum für Leichte Sprache „Klaro“ veröffentlicht wird, richtet sich an die Gemeinden und schlägt die notwendigen Maßnahmen vor.
Transport zum Wahllokal
Die Nutzer des Transportservices Adapto, die eine Adapto-Karte besitzen, haben die Möglichkeit, diesen Service für den Transport zum Wahllokal zu nutzen.
Der Transport zum Wahllokal und zurück wird nicht vom jährlichen Kontingent der Fahrten abgezogen!
Um eine solche Fahrt buchen zu können, können die Nutzer den Service mobiliteit.lu per Telefon unter 2465-2465 kontaktieren oder über die App adapto.lu eine Reservierung vornehmen.
Wahlrecht für alle
Einführung des Wahlrechts für Erwachsene unter Vormundschaft
Durch die Änderungen des Wahlgesetzes, die seit dem 29. Juni 2023 gelten, haben Erwachsene unter Vormundschaft nun ein Wahlrecht und können am Wahlsonntag teilnehmen.
Um jedoch zu vermeiden, dass dieses neue Recht für die betroffene Person zum Nachteil wird (zum Beispiel wenn sie nicht in der Lage ist, ihren politischen Willen auszudrücken), sind Erwachsene unter Vormundschaft von Amts wegen entschuldigt und werden strafrechtlich nicht verfolgt, wenn sie ihr Wahlrecht nicht ausüben.
Begleitung in der Wahlkabine
Artikel 79 des Wahlgesetzes wurde ebenfalls geändert. Damit haben wahlberechtigte Erwachsene, die unter Vormundschaft stehen oder eine dauerhafte visuelle, physische, mentale, intellektuelle oder sensorische Beeinträchtigung haben, nun die Möglichkeit, sich am Wahlsonntag in der Wahlkabine von einem Begleiter begleiten zu lassen.
Taktiles Wahlmodell
In Zusammenarbeit mit dem Centre pour le développement des compétences relatives à la vue (CDV) stellt die Regierung den Wählern mit einer Sehbehinderung ein taktiles Wahlmodell zur Verfügung.
Diese taktile Wahlunterlage steht am Wahlsonntag in allen Wahllokalen zur Verfügung und kann im Fall der Briefwahl auch vom Wähler direkt beim CDV bestellt werden.
Verbessertes Layout des Stimmzettels
Logos der politischen Parteien
Zum ersten Mal werden auf dem Stimmzettel die Logos der politischen Parteien mit abgebildet. Dies hilft Personen mit sensorischen oder kognitiven Beeinträchtigungen, die Zettel einfacher zu lesen und auszufüllen.
Angepasstes Design
Darüber hinaus wurde das Layout des Stimmzettels angepasst:
- Angepasste Schriftart
- Zusätzliche Kontraste
- Größere Schrift
So ist der Stimmzettel auch für Wähler mit einer Sehbeeinträchtigung barrierefreier.
Themenabende mit Politikern und Wählern
Um zu garantieren, dass alle Personen ihr Wahlrecht korrekt ausüben können, werden Informationsrunden organisiert, in denen Erklärungen zu den Programmen der politischen Parteien gegeben werden.
Diese Veranstaltungen richten sich an Personen, die Schwierigkeiten haben, politische Programme zu verstehen. Mitglieder der politischen Parteien werden eingeladen, aktiv an diesen Informationsrunden teilzunehmen.
Informationen zu diesen Veranstaltungen werden auf www.info-handicap.lu veröffentlicht.
Offizielle Internetseite für die Wahlen
Sämtliche Informationen zu den Projekten, die im Rahmen der Wahlen ins Leben gerufen werden, werden in barrierefreier Form auf der offiziellen Internetseite für die Wahlen www.elections.public.lu veröffentlicht.
Bedeutung für die Demokratie
Barrierefreie Wahlen sind nicht nur eine Möglichkeit – sie sind ein demokratisches Grundrecht. Wenn Menschen ihr Wahlrecht nicht ausüben können, weil die Informationen zu kompliziert sind oder weil sie physisch nicht ins Wahllokal kommen, dann wird ihnen ihr Grundrecht verweigert.
Leichte Sprache ist damit nicht nur ein Werkzeug für Inklusion – sie ist ein Werkzeug für Demokratie!
Aber es bleibt noch Arbeit. Jeder muss wählen können – ohne Barrieren.
Weitere Informationen:
- elections.public.lu – Offizielle Wahlseite
- zpb.lu – Zentrum für politische Bildung
- klaro.lu – Kompetenzzentrum für Leichte Sprache
- info-handicap.lu – Informationen zur Barrierefreiheit
- mobiliteit.lu – Adapto Transportservice
Quellen:
- gouvernement.lu – News (2023): Barrierefreie Wahlen für alle
- elections.public. – Barrierefreiheit
- Staatsministère a Ministère fir Famill (2023)
- ZPB: Check Politik – Walinformatiounen
- Klaro: Aberuffung a Liichter Sprooch
- Info-Handicap: Broschür Accessibilité des bureaux de vote
